Beitragsordnung des Vereins gültig ab 01.01.2010
Beschluß der Delegiertenversammlung vom 18.03.2009
| Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres | jährlich : monatlich : einmalige Aufnahmegebühr : |
90,- Euro 9,- Euro 20,- Euro |
|---|---|---|
| Schüler und Studenten ab 18 Jahre (mit Schul- bzw. Studienbescheinigung) |
jährlich : monatlich : einmalige Aufnahmegebühr : |
80,- Euro 8,- Euro 20,- Euro |
| Geistig behinderte Mitglieder | jährlich : monatlich : einmalige Aufnahmegebühr : |
60,- Euro 7,- Euro 10,- Euro |
| Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
jährlich : monatlich : einmalige Aufnahmegebühr : |
60,- Euro 7,- Euro 10,- Euro |
| Mitglieder im Wettkampfbetrieb | Zusatzbeitrag pro Wettkampfsaison : | 10,- Euro |
| Mitglieder, die nach §6 Abs. 4 der Satzung ihren Jahresbeitrag nicht bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres entrichtet haben, zahlen folgende Beiträge: | Mitglieder nach Pkt. 1: Mitglieder nach Pkt. 3: Mitglieder nach Pkt. 3 und 4: |
108,- Euro 96,- Euro 84,- Euro |
| Beitragsfreie Mitglieder (längstens 1 Jahr) : (nach Antragstellung an den Vorstand) (Bei geleisteter Beitragszahlung ist eine Rückerstattung ab Ersten des Folgemonats möglich.) |
z.B. für: - Wohnortwechsel - Berufliche Abwesenheit über 6 Monate - Wehr- und Zivildienst - Schwangerschaft - langfristige Krankheit |
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| Fördermitglieder | jährlich : | 200,- Euro |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei | |
| Außerordentliche Beiträge | Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung über außerordentliche Beiträge/Umlagen. Die Höhe darf maximal einem Jahresbeitrag entsprechen. | |