Beitragsordnung des Vereins gültig ab 01.01.2023
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 28.04.2022
- Mitglieder
nach Vollendung des 18. Lebensjahres - jährlich:
- 120,- €
- Schüler und Studenten ab 18 Jahre
(mit Schul- bzw. Studienbescheinigung) - jährlich:
- 100,- €
- Geistig behinderte Mitglieder
(mit Betreuung bestellt durch ein Amtsgericht) - jährlich:
- 70,- €
- Kinder und Jugendliche
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) - jährlich:
- 70,- €
- Mitglieder im Wettkampfbetrieb
- zusätzlich pro Saison:
- 30,- €
- Fördermitglieder
- jährlich:
- (ab) 200,- €
- Ehrenmitglieder
- beitragsfrei
- Mitgliedsbeitrag pro Monat/ Berechnungsgrundlage
bei Eintritt während des laufenden Kalenderjahres oder Anmahnung des Beitrages durch den Vorstand - Mitglieder
nach Vollendung des 18. Lebensjahres - monatlich:
- 12,- €
- Schüler und Studenten ab 18 Jahre
(mit Schul- bzw. Studienbescheinigung) - monatlich
- 10,- €
- Geistig behinderte Mitglieder
(mit Betreuung bestellt durch ein Amtsgericht) - monatlich:
- 8,- €
- Kinder und Jugendliche
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) - monatlich:
- 8,- €
- Zahlungsverzug
- Versendung von Mahnungen durch den Vorstand bei Zahlungsverzug:
- 4,- €