Beitragsordnung des Vereins gültig ab 01.01.2010

Beschluß der Delegiertenversammlung vom 18.03.2009

Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres jährlich :
monatlich :
einmalige Aufnahmegebühr :
90,- Euro
9,- Euro
20,- Euro
Schüler und Studenten ab 18 Jahre
(mit Schul- bzw. Studienbescheinigung)
jährlich :
monatlich :
einmalige Aufnahmegebühr :
80,- Euro
8,- Euro
20,- Euro
Geistig behinderte Mitglieder jährlich :
monatlich :
einmalige Aufnahmegebühr :
60,- Euro
7,- Euro
10,- Euro
Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
jährlich :
monatlich :
einmalige Aufnahmegebühr :
60,- Euro
7,- Euro
10,- Euro
Mitglieder im Wettkampfbetrieb Zusatzbeitrag pro Wettkampfsaison : 10,- Euro
Mitglieder, die nach §6 Abs. 4 der Satzung ihren Jahresbeitrag nicht bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres entrichtet haben, zahlen folgende Beiträge: Mitglieder nach Pkt. 1:
Mitglieder nach Pkt. 3:
Mitglieder nach Pkt. 3 und 4:
108,- Euro
96,- Euro
84,- Euro
Beitragsfreie Mitglieder
(längstens 1 Jahr) :
(nach Antragstellung an den Vorstand)

(Bei geleisteter Beitragszahlung ist eine Rückerstattung ab Ersten des Folgemonats möglich.)
z.B. für:
- Wohnortwechsel
- Berufliche Abwesenheit über 6 Monate
- Wehr- und Zivildienst
- Schwangerschaft
- langfristige Krankheit
Fördermitglieder jährlich : 200,- Euro
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Außerordentliche Beiträge Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung über außerordentliche Beiträge/Umlagen. Die Höhe darf maximal einem Jahresbeitrag entsprechen.